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Verkauf vorbereiten

Kosten beim Immobilienverkauf: Den Erlös realistisch planen

Der Kaufpreis ist nicht automatisch der Betrag, der nach einem Verkauf zur Verfügung steht. Eine brauchbare Planung trennt feste oder erwartete Ausgaben von offenen Fragen. Der Erlös-Planer auf dieser Seite hilft Ihnen, Positionen sichtbar zu machen; er ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.

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Was bleibt von Ihrem Verkaufspreis?

Rechnen Sie mit Ihren eigenen Annahmen. Der Planer ermittelt eine rechnerische Liquidität nach Abzügen, keinen Verkehrswert und keinen steuerlichen Gewinn.

Geben Sie zuerst einen Verkaufspreis ein. Leere Kostenfelder werden mit 0 € gerechnet. Das bedeutet nicht, dass diese Kosten bei Ihnen entfallen.

Steuern werden nicht automatisch berechnet. Klären Sie mögliche Steuerpflichten und die Ablösung Ihres Darlehens vor einer Verkaufsentscheidung.

Vom Kaufpreis zur verfügbaren Summe

Starten Sie mit dem vereinbarten Kaufpreis und erfassen Sie daneben jede Position, die Sie aus dem Verkauf finanzieren oder vorher begleichen müssen. Dazu können Vermittlungskosten, Unterlagen, Energieausweis, kleinere Vorbereitungen, eine Darlehensablösung, Gebühren oder individuell vereinbarte Ausgaben gehören. Ergänzen Sie nur Beträge, die Sie kennen oder realistisch als Schätzung kennzeichnen können. Ein leerer Posten ist besser als eine erfundene Zahl.

Trennen Sie bereits bezahlt, noch offen und unklar. So sehen Sie bei einer Preisverhandlung sofort, welche Auswirkung sie auf Ihre Planung hätte. Der Planer sollte auch eine Reserve für Punkte enthalten, die sich erst nach Prüfung von Bank, Verwaltung oder Notariat beziffern lassen.

Darlehen und Grundschuld früh ansprechen

Ein bestehendes Darlehen gehört früh in die Erlösplanung. Fragen Sie die Bank nach Ablösebetrag, Stichtag, erforderlichen Unterlagen und dem Ablauf für die Löschung oder Abtretung einer Grundschuld. Eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld verschwindet nicht von selbst. Nach der Beurkundung kümmert sich das Notariat regelmäßig um Belastungen, die nicht bestehen bleiben sollen; der Kaufpreis wird typischerweise erst fällig, wenn die vereinbarten Voraussetzungen vorliegen. Die Bundesnotarkammer erläutert die Lastenfreistellung.

Planen Sie nicht mit einer Ablösesumme aus einer alten Darlehensübersicht. Maßgeblich ist die aktuelle Auskunft der Bank.

Notariat und Vertrag: Zuständigkeit statt Daumenregel

Wer welche Notar- und Grundbuchkosten trägt, ergibt sich aus Vertrag und gesetzlichem Rahmen. Pauschale Aussagen helfen kaum, denn die Vereinbarung und der konkrete Vorgang zählen. Notare rechnen nach gesetzlich festgelegtem Gebührensystem ab; die Höhe hängt vom Geschäftswert ab. Informationen zum Ablauf und zu den Gebühren bietet Notar.de.

Lesen Sie den Vertragsentwurf mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen: Welche Lasten werden gelöscht oder übernommen? Was ist mit Besitzübergang, laufenden Kosten, beweglichen Gegenständen und eventuellen Bedingungen vereinbart? Fragen gehören vor die Unterschrift.

Steuern nicht automatisch ausrechnen

Ob und in welcher Höhe bei einem Verkauf Steuern eine Rolle spielen, hängt von Ihrem Einzelfall ab. Bei Grundstücken nennt § 23 Einkommensteuergesetz unter anderem Zeitraum und Nutzung zu eigenen Wohnzwecken als Kriterien; bei unentgeltlichem Erwerb enthält die Vorschrift weitere Zurechnungsregeln. Ein allgemeiner Rechner kann diese Prüfung nicht zuverlässig ersetzen. Halten Sie die Fakten bereit und klären Sie die steuerliche Frage mit einer dafür zuständigen Beratung, bevor Sie mit einem Nettobetrag planen.

Dasselbe gilt bei einer geerbten Immobilie: Erbfall und spätere Veräußerung sind unterschiedliche Vorgänge. Eine individuelle Berechnung gehört nicht in eine allgemeine Verkaufsseite.

Eingabeposten für Ihren Erlös-Planer

  • vereinbarter oder angestrebter Kaufpreis
  • Maklervergütung, falls vertraglich vereinbart
  • offene Darlehensablösung und bankseitige Kosten
  • Notar- und Grundbuchkosten, soweit Sie diese tragen
  • Energieausweis, Unterlagen, Räumung, Reinigung oder vereinbarte Reparaturen
  • Hausgeld, Grundsteuer, Betriebskosten oder Sonderumlagen rund um den Übergang
  • steuerliche Position nur nach individueller Klärung

Notieren Sie zu jedem Eintrag Datum, Quelle und ob der Betrag verbindlich ist. Daraus wird eine Planung, die Sie auch bei einem neuen Angebot noch verstehen.

Häufige Fragen

Ist der Käufer immer für die Notarkosten zuständig?

Der konkrete Vertrag und die gesetzlichen Vorgaben sind maßgeblich. Lassen Sie die Kostenverteilung im Vertragsentwurf erläutern, statt sich auf eine pauschale Regel zu verlassen.

Kann der Erlös-Planer meine Steuer berechnen?

Nein. Er ordnet die Fakten und Kostenpositionen. Eine steuerliche Beurteilung braucht die Angaben Ihres Einzelfalls.

Wann frage ich die Bank nach der Ablöse?

Frühzeitig und noch einmal mit dem voraussichtlichen Stichtag, sobald der Verkauf konkreter wird. Alte Unterlagen können vom aktuellen Ablösebetrag abweichen.

Quellen zum Nachlesen

Diese Primärquellen wurden für den Beitrag herangezogen. Rechtsvorschriften und lokale Angebote können sich ändern.

Lassen Sie uns über Ihre Immobilie sprechen.

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Christian BraunBenedikt Sarnoch
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