Wann ein Energieausweis vorliegen muss
Beim Verkauf eines bebauten Grundstücks, von Wohnungs- oder Teileigentum ist ein Energieausweis auszustellen, wenn kein gültiger Ausweis für das Gebäude vorliegt. Spätestens bei der Besichtigung muss der Verkäufer oder Makler ihn dem potenziellen Käufer vorlegen; nach Abschluss des Kaufvertrags wird er übergeben. Das regelt § 80 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG; früher GModG). Ein Energieausweis gilt grundsätzlich zehn Jahre, kann aber bei bestimmten Änderungen früher neu erforderlich werden.
Prüfen Sie daher Ausstellungsdatum, Gebäudebezug und Lesbarkeit. Bei einer Eigentumswohnung betrifft der Ausweis regelmäßig das Gebäude, nicht nur Ihre einzelne Wohnung. Fragen Sie die Verwaltung früh, falls Ihnen kein Exemplar vorliegt.
Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis beantworten unterschiedliche Fragen
Ein Energiebedarfsausweis beruht auf einer Berechnung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes. Ein Energieverbrauchsausweis verwendet erfasste und witterungsbereinigte Verbrauchswerte. Beide dienen laut Gesetz der Information und einem überschlägigen Vergleich. Sie sagen nicht zuverlässig voraus, wie hoch die persönlichen Energiekosten eines künftigen Haushalts werden, denn Nutzung und Verhalten unterscheiden sich. § 79 GModG beschreibt Zweck und Gültigkeit; § 82 GModG regelt den Verbrauchsausweis.
Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist beim Verkauf grundsätzlich ein Bedarfsausweis vorgesehen. Es gibt Ausnahmen, wenn das Gebäude bei Fertigstellung das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllte oder später mindestens darauf gebracht wurde. Lassen Sie diese Frage anhand der Unterlagen prüfen, statt allein vom Baujahr auf den Ausweistyp zu schließen.
Was in ein kommerzielles Inserat gehört
Liegt bei Veröffentlichung einer Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vor, müssen in kommerziellen Medien bestimmte Angaben daraus enthalten sein: Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch, wesentliche Energieträger der Heizung sowie bei Wohngebäuden Baujahr und Energieeffizienzklasse. Das steht in § 87 GModG. Übertragen Sie Werte und Bezeichnungen aus dem Ausweis sorgfältig. Ergänzen Sie keine geschätzte Effizienzklasse und vertauschen Sie Bedarf und Verbrauch nicht.
Bewahren Sie die PDF oder das Original zum Exposé ab. So können Sie Angaben bei Rückfragen direkt mit der Quelle abgleichen.
Ausnahmen nicht vorschnell annehmen
Für kleine Gebäude und für Baudenkmäler enthält das GModG besondere Regelungen. Daraus folgt nicht, dass jedes alte oder besonders gestaltete Haus automatisch ausgenommen ist. Das Gesetz definiert den Rahmen; die Einordnung Ihres Gebäudes hängt von den konkreten Voraussetzungen ab. Die Ausnahmen stehen in § 79 Absatz 4 GModG.
Auch ein vorhandener, aber unpassender oder abgelaufener Ausweis löst die Frage nicht. Klären Sie mit einer zur Ausstellung berechtigten Person, welchen Ausweis Sie benötigen. Der Ausweis ist eine Information über das Gebäude, keine Sanierungsanweisung und kein Ersatz für eine technische Untersuchung.
Prüfen Sie diese Punkte vor dem Verkaufsstart
- Ist ein Energieausweis vorhanden, gültig und dem richtigen Gebäude zugeordnet?
- Steht Bedarf oder Verbrauch darauf, und sind die Werte lesbar?
- Passt der Ausweistyp zu Baujahr, Anzahl der Wohnungen und bekannten Sanierungen?
- Sind die Pflichtangaben im Inserat wortgetreu aus dem Ausweis übernommen?
- Liegt der Ausweis bei der Besichtigung und später zur Übergabe bereit?
Häufige Fragen
Zeigt der Energieausweis meine künftigen Heizkosten?
Nein. Er ermöglicht einen überschlägigen Vergleich der energetischen Eigenschaften. Persönlicher Verbrauch und tatsächliche Kosten können abweichen.
Brauche ich für eine Eigentumswohnung einen eigenen Ausweis?
Der Energieausweis wird grundsätzlich für das Gebäude ausgestellt. Fragen Sie bei der Verwaltung nach dem aktuellen Dokument.
Sind denkmalgeschützte Gebäude immer ausgenommen?
Das Gesetz enthält Sonderregelungen für Baudenkmäler. Ob sie in Ihrem Fall greifen, sollte anhand des konkreten Gebäudes und der Voraussetzungen geprüft werden.
Quellen zum Nachlesen
Diese Primärquellen wurden für den Beitrag herangezogen. Rechtsvorschriften und lokale Angebote können sich ändern.


